Digitale Einreichungen im Arbeitsablauf auffindbar halten
Die Gemeinde Horgen informiert über die digitale Einreichung von Baugesuchen über eBaugesucheZH ab Oktober 2026.
Wenn Ihr Betrieb Bauvorhaben begleitet, sollten freigegebene Planstände, eingereichte Dateien und Eingangsbestätigungen zusammen auffindbar bleiben. Wir strukturieren die Projektablage und bestimmen, wer im jeweiligen Portal handeln darf; fachliche Prüfung und behördliche Freigabe bleiben Aufgaben der zuständigen Beteiligten.
Standorthintergrund: Gemeinde Horgen: Informationen zu eBaugesucheZH.
